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Eine Niederlage für den internationalen Kulturgüterschutz

Marginalien zu OGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 9 Ob 76/09f

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2011/3-4/5

Leonhard Reis


In der vorliegenden Entscheidung (abgedruckt in diesem Heft, S. 119 ff.) hatte sich der österreichische OGH mit der Auswirkung der illegalen Ausfuhr von Kulturgut auf einen dem österreichischen Privatrecht unterliegenden Kaufvertrag auseinanderzusetzen. Nach dem berühmten und in der Literatur vieldiskutierten „Nigeria-Masken“-Fall des BGH in den 1970er Jahren (BGH, Urt. v. 22. Juni 1972 – II ZR 113/70 = BGHZ 59, 14) bleibt der zu beurteilende Sachverhalt jedoch eine ungenützte Gelegenheit, eine richtungsweisende Entscheidung zugunsten des internationalen Kulturgüterschutzes zu treffen. Der OGH nützte diese Möglichkeit nicht und fällte im Endeffekt eine kulturgüterschutzfeindliche Entscheidung.

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