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Die Pflicht von Laienchorvereinen zur Abführung von Künstlersozialabgaben

zugleich eine Besprechung der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Oktober 2010 - L 1 KR 48/09

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2011/3-4/6

Burkhard Küstermann


Unter den mehr als 600.000 Vereinen in Deutschland gibt es über 55.000 Laienchöre und über 39.000 Liebhaberorchester, die für gewöhnlich in regelmäßigen Abständen öffentliche Konzerte geben und in diesem Zusammenhang Solisten engagieren oder Auftragswerke aufführen. Ein scheinbar großes Potenzial also für die Künstlersozialkasse, durch die Erhebung von Künstlersozialabgaben die eigene Kasse zu füllen. Welche Unsicherheiten bei der Beantwortung der Frage bestehen, unter welchen Voraussetzungen ein Laienchorverein zur Abführung der Künstlersozialabgabe verpflichtet ist, macht die hier zu besprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (abgedruckt in diesem Heft, S. 122 f.) deutlich.

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