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Editorial

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2013/1/1

Andrea F. G. Raschèr


"Schlagt ihn tot, den Hund! Es ist ein Rezensent!" schrieb Goethe, nachdem sein Theaterstück Götz von Berlichingen verrissen worden war.
Kunst erfährt Wertungen von unterschiedlichen Seiten: institutionelle Kunstgremien, Kunstkiritik, Publikum und Gerichte. Geht es um Preise und Auszeichnungen für künstlerisches Schaffen, kommt Jurys und Kommissionen die Beurteilungshoheit zu. Sollen Kunstwerke besprochen werden, liegt die Beurteilungskompetenz bei der Kunstkiritik. Dank des Internets erhält das Publikum immer mehr Einfluss.
"Kunst-Wertungen - die Kunst und ihre Richter" war das Thema der letztjährigen Kunstrechtstagung an der Zürcher Hochschule der Künste. die Beiträge dieses Heftes stammen von den Referenten. Sie zeigen auf, welche Reibungsflächen beim Bewerten entstehen - zwischen Deutungshoheit und Begründungsnotstand sowie Interpretation und Meinungsäußerung. Damit gelangen Kunst-Wertungen oft in den rechtlichen Bereich: Wenn es zum Streitfall kommt, müssen Gerichte ein Urteil fällen aufgrund von Recht und Gesetz - und mit Folgen für die Kunst. die Beiträge zeigen auch die Grenzen des Justiziablen in der Kunst.
bis über die Grenzen hat sich übrigens ein kaiserlicher Kritikerpapst gewagt, als er über einen Dirigenten von Weltrang titelte: "Als Dirigent weit überschätzt. Ich habe nichts gegen ihn, außer dass er ein Arschloch ist." Uns so schließt sich in dieser Analyse wieder der Kreis zu Götz von Berlichingen - und zum Umstand, dass auch Goethe Rezensionen verfasst hat.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre.
Herzlich Ihr

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