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Zur (drohenden) Beschlagnahme nach US-amerikanischem Recht als möglicher Rechtsmangel eines in Deutschland geschlossenen Kaufvertrages

Landgericht Köln, Urteil vom 24. April 2013 - 23 O 266/12

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2013/5/6



1. Auch ausländische Rechte können einen Rechtsmangel darstellen. Dies setzt jedoch voraus, dass für das geltend gemachte ausländische Recht eine Entsprechung in der deutschen Rechtsordnung besteht.
2. Im Falle eines Schadenersatzes wegen einer vorvertraglichen Pflichtverletzung im Hinblick auf eine nach Vertragsschluss erfolgten Beschlagnahme eines in Deutschland erworbenen Gemäldes in den USA beginnt die Verjährung nicht erst mit der tatsächlichen Beschlagnahme durch die US-Behörden, vielmehr ist der Anspruch schon mit der Ausfuhr in die USA entstanden, weil ein etwaiger Beschlagnahmeanspruch und damit die Gefahr des Verlustes des Gemäldes bereits zu diesem Zeitpunkt bestanden hat. (Leitsätze der Redaktion)

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