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Editorial

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2013/6/1

Ulf Bischof


Liebe Leser,
in der Neujahrsausgabe der KUR geht Mischa Senn auf die Stellung von Kunstsachverständigen im Schweizer Zivilverfahren ein, wobei sich hier viele Gedanken auch auf andere Rechtsordnungen übertragen lassen.
Fesselnd schildert Joseph Patella das US-amerikanische Zivilverfahren gegen Christie's um den falschen Basquiat Untitled und die kreativen Betrugsvorwürfe des Klägers gegen das Auktionshaus, die sich letztlich nicht erhärten ließen.
In den letzten zwei Monaten hat der Fall Gurlitt die Feuilletons beschäftigt. Nicht jede Wortmeldung dazu war wirklich erhellend, ganz anders unser Beitrag von Matthias Weller. Auch wenn ein "Skandal" den nächsten ablöst und sich mediale Abläufe wiederholen, wundert man sich über die Dynamik der Medienberichterstattung, die Wirkung zeigt. Plötzlich wird eine Taskforce gebildet, werden Provenienzforscher als "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft verpflichtet". Selbst der Regierungssprecher äußert sich zum Thema, obwohl die Bundesregierung nichts mit der Untersuchung in Bayern zu tun hat. Gleichwohl muss die Regierung auf den öffentlichen und internationalen Druck irgendwie reagieren. Einige Sofortmaßnahmen werden ergriffen. An der Rechtslage ändert sich indes nichts. In der KUR ist der Fall Gurlitt gewissermaßen zu Hause. Natürlich möchten wir Ihnen gern einige Aspekte nahebringen. Herr Gurlitt wartet unterdessen auf das nächste mediale Thema, das von seiner Causa ablenkt und die Karawane vor seinem Haus weiterziehen lässt. Es solle aber möglichst keine Katastrophe sein, bei der jemand zu Schaden komme, versichert er im Spiegel.
Ein gutes neues Jahr 2014 ohne Katastrophen und voller spannender Geschichten, das wünschen wir Ihnen und uns auch.
Herzlichst Ihr

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