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Designschutz aufgewertet

Zur Abkehr des Bundesgerichtshofs von der besonderen Gestaltungshöhe für angewandte Kunst im Urheberrecht

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2014/1/2

Malek Barudi


Angewandte Kunst hatte in der Vergangenheit zumindest aus urheberrechtlicher Sicht einen schweren Stand. Sie wurde insofern benachteiligt, als die Rechtsprechung für die Gewährung von Urheberrechtsschutz stets ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung forderte. Für Werke der zweckfreien Kunst gilt eine solche besondere Gestaltungshöhe nicht. Diese Differenzierung hat der Bundesgerichtshof nun in einem für Praxis und Wissenschaft bedeutsamen Urteil aufgegeben (Az. I ZR 143/12 – Geburtstagszug1). Der vorliegende Beitrag zeichnet den Weg der Entscheidung nach und zeigt entstehende Konsequenzen auf.

Malek Barudi 1

1 * Dr. Malek Barudi, M.Jur. (Oxford) ist akademischer Rat auf Zeit an der Leibniz Universität Hannover.

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