- Jahrgang 16 (2014)
- Vol. 16 (2014)
- >
- Ausgabe 1
- Nr. 1
- >
- Seite 11
- p. 11
Designschutz aufgewertet
Zur Abkehr des Bundesgerichtshofs von der besonderen Gestaltungshöhe für angewandte Kunst im Urheberrecht
DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2014/1/2
Angewandte Kunst hatte in der Vergangenheit zumindest aus urheberrechtlicher Sicht einen schweren Stand. Sie wurde insofern benachteiligt, als die Rechtsprechung für die Gewährung von Urheberrechtsschutz stets ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung forderte. Für Werke der zweckfreien Kunst gilt eine solche besondere Gestaltungshöhe nicht. Diese Differenzierung hat der Bundesgerichtshof nun in einem für Praxis und Wissenschaft bedeutsamen Urteil aufgegeben (Az. I ZR 143/12 – Geburtstagszug1). Der vorliegende Beitrag zeichnet den Weg der Entscheidung nach und zeigt entstehende Konsequenzen auf.