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Anspruch auf Löschung eines Eintrages in der Lost Art Datenbank

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Oktober 2013 – 3 L 84/12

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2014/1/5



1. Der Anspruch auf Löschung eines Eintrages in der Lost Art Datenbank bestimmt sich nach den für die Rechtmäßigkeit staatlichen Informationshandelns entwickelten Grundsätzen.
2. Eine Eintragung in der Suchliste der Lost Art Datenbank hat ihren Zweck erfüllt, wenn der als verschollen gemeldete Kunstgegenstand aufgefunden worden ist und dies den Personen, welche Eigentums-, Besitz- oder Restitutionsansprüche an dem Kunstwerk geltend machen, bekannt ist. Die Suchliste hat nicht den Zweck, Ansprüche verschiedener Eigentumsprätendenten zu sichern. (Amtliche Leitsätze)

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