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Zur „Verjährung“ urheberrechtlichen Schutzes

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2017/3-4/3

Martin Dreyfus


Seit dem Jahr 2004 sind nach und nach die Urheberrechte zahlreicher Schriftsteller, Komponisten, bildender Künstler, die nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten vor allem in den Konzentrationslagern umgebracht worden sind, der freien Nutzung zugänglich geworden. Diesem zwar juristisch wenig, moralisch aber sehr wohl anfechtbaren Umstand gilt der folgende kurze Beitrag eines Nicht-Juristen daher nicht auf Grund „justiziabler“ Einwände, sondern vielmehr im Sinne eines Diskussionsbeitrages aus der Sicht einer langjährigen Beschäftigung mit den Werken betroffener Autorinnen und Autoren.

Martin Dreyfus 1

1 Martin Dreyfus ist Lektor und Verlagshistoriker in Rüschlikon bei Zürich.

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