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„Lichtbildschutz reloaded“:

Der „Schutz der nicht individuellen Fotografie“ im neuen Entwurf für die Modernisierung des Schweizer Urheberrechts

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2018/2/3

Sandra Sykora


Kommt es zum Paradigmenwechsel beim urheberrechtlichen Schutz von Fotografien in der Schweiz? Bisher genießen in der Schweiz nur Fotografien mit Werkcharakter Urheberrechtsschutz. Sollte aber das Parlament den neuen Entwurf zu einem modernisierten Schweizer Urheberrecht vom November 2017 unverändert verabschieden, so ist dort zukünftig jede Fotografie geschützt, auch wenn sie keinen individuellen Charakter hat – vorausgesetzt, sie bildet ein „dreidimensionales Objekt“ ab. Der deutsche Lichtbildschutz war dabei kein Vorbild, sondern ein Studienobjekt.

Sandra Sykora 1

1 Sandra Sykora, Rechtsanwältin (D), M.A., Lehrbeauftragte für Kunstrecht an den Universitäten Basel und Zürich; Beauftragte Urheberrecht des Verbands der Museen der Schweiz VMS und des Internationalen Museumsrats ICOM Schweiz.

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