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Gerecht und fair? „Guter Glaube“ im Nachkriegsrecht und Lösung gegenwärtiger Raubkunstfälle – Teil I

Der Fall Henri und Pauline Grünzweig vor dem österreichischen Kunstrückgabebeirat

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2020/6/4

Anne Dewey


Österreich hat sich im Jahre 1998 mit dem „Kunstrückgabegesetz“ für eine gesetzgeberische Regelung des Umgangs mit NS-Raubkunst aus Bundeseigentum entschieden. Dabei enthalten die geltenden gesetzlichen Vorgaben einen technischen Verweis auf das österreichische Nachkriegsrecht. Inwiefern kann aber das Nachkriegsrecht bei der heutigen Beurteilung der Restitution von gutgläubig erworbener NS-Raubkunst herangezogen werden? Anhand einer Fallstudie zu dieser Problematik erläutert der vorliegende Beitrag, wie dieser Verweis auf das Nachkriegsrecht von der entscheidenden Stelle unter Anwendung des juristischen Methodenkanons ausgefüllt wird.

Anne Dewey 1

1 Anne Dewey ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art“ an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sowie Promotionsstipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Stiftung Zeitlehren. Der Beitrag beruht auf persönlicher Auffassung der Autorin.

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