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Die Rechtsnatur der Einleitung des Eintragungsverfahrens

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2022/1/4

Robert Gmeiner


Nach § 14 I 1 KGSG erfolgt die Einleitung des Eintragungsverfahrens von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers. Die Frage, ob es sich bei der Verfahrenseinleitung um einen Verwaltungsakt handelt, ist umstritten. Der folgende Beitrag widmet sich der Frage, ob sie – entgegen der herrschenden Meinung – in Einzelfällen zu bejahen ist.

Robert Gmeiner 1

1 Der Autor ist Rechtsreferendar am LG Ellwangen (Jagst) und Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Prof. Dr. Hellermann) an der Universität Bielefeld.

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