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Narrative Elemente im postmodernen Kunstrecht

Betrachtungen zur „Judensau“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2023/1/4

Erik Jayme


Der BGH hat in seiner „Judensau-Entscheidung“ der beklagten Kirchengemeinde in Wittenberg die Art des Schadensersatzes für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des jüdischen Klägers überlassen. Möglich ist es demnach auch, das Denkmal mit einer Erklärung zu versehen, welche jenes in eine Stätte der Mahnung umwandelt. Eine solche „narrative“ Wiedergutmachung überzeugt. Zum Vergleich wird eine jüngste Entscheidung aus dem US-Staat Vermont angesprochen, die ein einstweiliges Verfahren betraf: Künstler wehrten sich unter Berufung auf ihr Urheberrecht vergeblich gegen die Verhüllung der von ihnen gestalteten Wandmalereien in der „Vermont Law School“ zur Geschichte der Sklaverei. Nach der Ansicht des BGH wäre wohl auch eine solche Lösung durch Verhüllung des Denkmals seitens der Kirchengemeinde möglich gewesen. Die der beklagten Gemeinde überlassene Möglichkeit einer „narrativen Wiedergutmachung“, welche das Denkmal nicht verhüllt, sondern näher erklärt, überzeugt aber: Sie kann zudem anschaulicher und wirkungsvoller sein als eine bloße Verhüllung.

Erik Jayme 1

1 Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme, Heidelberg

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