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Blue Port Hamburg Fotografien auf Instagram – VG Bild-Kunst erhebt Ansprüche

Nach Veröffentlichung von Fotos der Hamburger Kunstinstallation Blue-Port des Künstlers Michael Batz auf Instagram schickt die VG Bild-Kunst Rechnungen


Die Installation „Blue Port Hamburg“ ist ein Lichtinstallationsprojekt des Künstlers Michael Batz. Bei der Installation wird der Hamburger Hafen noch bis zum 15.09.2019 an verschiedenen Stellen mit blauen Lichtern illuminiert.

 

Nachdem einige Instagram- Nutzer*innen davon aufgenommene Fotos der Installation auf ihren Profilen verbreiteten, erhielten diese nun durch die VG Bild-Kunst Rechnungen i.H.v. 28,-€. Die VG Bild-Kunst ist die zuständige Verwertungsgesellschaft, die die Rechte des Künstlers an der Installation wahrnimmt.

 

Infolgedessen hat die offizielle Seite zur Blue-Port-Hamburg (Hamburg-Tourismus) nun bekanntgegeben, dass eine nicht kommerzielle Verwendung der Bilder in sozialen Medien zulässig ist, ohne dass es einer Lizenzierung bedarf. Für kommerzielle Nutzungen müsse weiterhin eine Anfrage an die VG Bild-Kunst gestellt werden.

 

Die VG Bild-Kunst machte mit der Rechnung einen Anspruch auf Vergütung aus dem UrhG geltend. Die fotografische Vervielfältigung und Verbreitung von Kunstwerken ist nach dem UrhG nicht ohne Genehmigung des Urhebers erlaubt. Zwar besteht die so genannte Panoramafreiheit nach § 59 UrhG, wonach das öffentliche Straßenbild mit Kunstwerken grundsätzlich abgelichtet werden kann. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn die an öffentlichen Plätzen befindliche Kunst „bleibend“ ist. Dies ist bei Blue-Port-Hamburg nicht der Fall, da die Installation nur noch bis zum 15.09.2019 zu sehen sein wird.





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