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In der KUR 2016, 69 ff., hat sich Ilja Czernik zum „Distanzierungsrecht des Kunstschaffenden“ geäussert. Er kam nach einer Analyse von Rechtsprechung und Literatur zum Schluss, dass ein Urheber in Bezug auf seine Werke nach deutschem UrhG ein umfassendes „Distanzierungsrecht“ zukomme. Der Urheber solle jederzeit von jedermann verlangen können, dass sein Name nicht in Verbindung mit se [...]