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„Hard law“ und „soft law“ sind keine besonders schönen Bezeichnungen. Eine gewisse Tradition kann lediglich die Rede vom „soft law“ für sich beanspruchen, freilich die eines Verlegenheitsworts, das dem völkerrechtlichen Unbehagen an der eigenen Unverbindlichkeit entsprungen ist. Weil man trotz dieser Unverbindlichkeit an der Würde des Rechts teilhaben will, nennt man sich eben â [...]