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Nach § 14 I 1 KGSG erfolgt die Einleitung des Eintragungsverfahrens von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers. Die Frage, ob es sich bei der Verfahrenseinleitung um einen Verwaltungsakt handelt, ist umstritten. Der folgende Beitrag widmet sich der Frage, ob sie – entgegen der herrschenden Meinung – in Einzelfällen zu bejahen ist.
Achim Janssen hat sich in dieser Zeitschrift (KUR 2019, 93 ff.) mit der Frage auseinandergesetzt, ob den Museen bei abhandengekommenen Exponaten ein öffentlich-rechtlicher Herausgabeanspruch zusteht. Dies hat er mangels einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage abgelehnt. Das Denkmalrecht hat er allerdings nicht berücksichtigt. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass das Denkmalschutzrecht einiger L [...]
Nach § 9 I 1 KGSG darf über Kulturgüter im Eigentum der Kirchen und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften das Verfahren zu ihrer Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts von der Behörde nicht von Amts wegen eingeleitet werden. Die Privilegierung gilt jedoch nicht für privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften. Dies führt zu der Frage, ob die Ung [...]
Teile einer Kunstsammlung des Bundes oder der Länder sind nach § 6 I Nr. 4 KGSG nationales Kulturgut. Die Kommunen werden in der Norm nicht ausdrücklich genannt. Dies führt zu der Frage, ob auch Teile kommunaler Kunstsammlungen unter § 6 I Nr. 4 KGSG gefasst werden können und somit nationales Kulturgut darstellen.