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Im Jahr 1983 hat das britische House of Lords die Meinung von Lord Denning bestätigt, dass ausländische Verbote, Kulturgüter ohne staatliche Genehmigung auszuführen, im Inland nicht dadurch direkt so wirken, dass die Kulturgüter ins ausländische Verbotsland zurückzuführen sind. Dies gilt freilich nicht, wenn das inländische Recht in Gestalt von Gesetzgebung, Staatsverträgen, EU-Veror [...]