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Das besprochene Urteil stellt – soweit bekannt – das erste Urteil zum neuen Kulturgutschutzgesetz (KGSG) dar und setzt sich mit den dortigen Einfuhrregeln auseinander. Gegenstand des Rechtsstreits war ein aus den USA nach Deutschland verbrachter, geschnitzter Buddha. Das Objekt wurde vom deutschen Zoll angehalten und durch das Land Baden-Württemberg gem. § 33 KGSG sichergestellt. Die verf [...]