- Jahrgang 8 (2006)
- Vol. 8 (2006)
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- Ausgabe 2
- Nr. 2
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- Seite 47
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Der Gesetzentwurf zur Ausführung des UNESCO-Kulturgutübereinkommens
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens von 1970 über Maßnhamen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2006/2/7
Am 15. Februar 2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut beschlossen. Das vorgeschlagene Gesetz dient der Anpassung des deutschen Rechts an das genannte UNESCO-Übereinkommen (im Folgenden UNESCO-Kulturgutübereinkommen). Mit diesem Übereinkommen haben sich die UNESCO-Staaten 1970 auf Maßnahmen verständigt, die den illegalen Handel mit bedeutsamem Kulturgut einschränken sollen.