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Das Gipsmodell als eigenständiges Kunstwerk

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 05. März 2007 - 3 U 103/06

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/2/8



An einem im Rahmen der Erarbeitung eines Kunstwerkes gefertigten Gipsmodell, in welches eine eigene schöpferische Tätigkeit des Urhebers eingeflossen ist, bestehen ein von der Übereignung des fertigen Kunstwerkes unabhängiges eigenständiges Eigentumsrecht sowie eigenständige Urheber- und damit Verwertungsrechte. Wird ein solches Modell ausgestellt, liegt dem regelmäßig ein Leihvertrag zu Grunde. (Leitsätze der Redaktion)

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