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Editorial

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/3-4/1

Andrea F. G. Raschèr


Liebe Leserinnen und Leser,
die Schweizer Nationalmannschaft ist in der "Euro 08" früh ausgeschieden - und dennoch bleibt die Schweiz als Gastgeberin ein Paradies für Fußballfans aus aller Welt. Parallel zum Sport fand in Basel für einige Tage - Tür an Tür - ein Paradies der anderen Art statt: An der "Art 39 Basel" erlebten wir einen abenteuerlichen Ausflug in das Panoptikum der Kunstproduktion aus aller Welt. Die Kunst ferner Kontinente gesellt sich auf gleicher Augenhöhe zu jener der westlichen Hemisphäre. Kunst als Lingua franca - auch hier schließt sich der Kreis zum Sport wieder: Nach der 0:3-Niederlage feierte mancher Italiener mit den Holländern in der Berner Innenstadt - paradiesische Zustände.
Manche behaupten, die Schweiz sei seit eh und je ein Paradies für Museen, Sammler und Kunsthändler - andere setzen hinter diesen Satz ein großes Fragezeichen. Das Europa Institut der Universität Zürich, eines der führenden Kompetenzzentren für Europarecht und wichtiger Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen, organisierte eine Tagung zu diesem Thema, wenige Tage vor dem Anpfiff der "Euro 08". Auf der Tagung wurden vor allem jene internationalen Instrumente unter die Lupe genommen, welche für die Schweiz nicht gelten: Die Unidroit-Konvention von 1995 sowie die EG-Richtlinien zum Folgerecht bzw. zur Rückgabe von Kulturgütern. Dieses Schwerpunktheft fasst alle Referate der Tagung zusammen, die Vortragsform wurde jeweils beibehalten. Ergänzt ist das Heft mit zwei Beiträgen von Mitarbeitern der entsprechenden Fachbehörden.
Ist die Schweiz ein Paradies für Kultur und Kunst? Sie werden in den folgenden Beiträgen das eine oder andere Element finden, das Ihnen erlauben wird, diese Frage zu entscheiden - jeder für sich selber. Denn wie heißt es so schön: Religion ist Privatsache.
Herzlichst Ihr

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