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Kunst und Recht - Schweiz: Ein Paradies für Museen, Sammler und Kunsthändler!?

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/3-4/2

Kurt Siehr


Wir treffen uns in einem Zürcher Paradies, der Villa Rieter im Rieter Park unterhalb der Villa Wesendonck und des Museums Rietberg, und wollen erörtern, ob auch die ganze Schweiz ein Paradies für Kunstmuseen, Kunstsammler und Kunsthändler ist. Diese Frage stellt sich umso mehr, als die Bundesversamlung vor fast genau fünf Jahren das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz, KGTG) vom 20. Juni 2003 beschlossen hat¹ und zusammen mit der Kulturgütertransferverordnung vom 13. April 2005² auf den 1. Juni 2005 in Kraft gesetzt hat. Mit diesem Gesetz hat die Schweiz die UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (im Folgenden: UNESCO-Konvention 1970)³ umgesetzt und damit all denen den Wind aus den Segeln genommen, welche die Schweiz als ein Paradies für Diebe, Räuber und Schmuggler von Kunstwerken verteufelt haben.

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