Skip to content

Folgerecht - die Schweiz folgt nicht ganz recht - Segen oder Fluch?

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/3-4/5

Emanuel Meyer


Bereits zweimal hat das schweizerische Parlament von der Einführung des Folgerechts abgesehen, weil sowohl die Normeffizienz als auch die wirtschaftlichen Auswirkungen fraglich sind. Abgesehen von den EU-Mitgliedstaaten, für die eine Einführung Pflicht ist, haben denn auch nur rund 25 der 163 Mitgliedstaaten der Berner Übereinkunft das Folgerecht eingeführt. Die Berechtigung des Ziels des Folgerechts, die soziale Absicherung der Kunstschaffenden, ist unbestritten, kann aber wahrscheinlich auf andere Art – zum Beispiel mit einer Regelung im Kulturförderungsgesetz – besser erreicht werden.

Share


Export Citation