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Auswirkungen der EU-Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe illegal verbrachten Kulturgutes auf den schweizerischen Kunsthandel

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2008/3-4/6

Marc Weber


Die Richtlinie 93/7/EWG verpflichtet die EU- und EWR-Staaten zur gegenseitigen Durchsetzung von Verbringungsverboten. Der Verkäufer von geschmuggeltem Kulturgut haftet aus Rechtsgewährleistung. Der Käufer hat einen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz bei Besitzverlust wegen Rückgabe an den Herkunftsstaat als Leihgabe. Bei Eigentumsverlust kann er die Differenz des Marktwerts und der Entschädigungszahlung verlangen. Der Verkäufer kann Rückgriff gegen den Einlieferer nehmen, der Gegenansprüche gegen den Verkäufer hat.

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