- Jahrgang 12 (2010)
- Vol. 12 (2010)
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- Ausgabe 5
- Nr. 5
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- Seite 159
- p. 159
Unabhängig von der Anzahl der Ratifikationen ist der Einfluss der UNIDROIT-Konvention von 1995 in verschiedenster Weise spürbar: Bei gewissen Anwendungsgesetzgebungen der UNESCO-Konvention von 1970 und bei Entscheiden durch Gerichte von Staaten, welche die UNIDROIT-Konvention nicht ratifiziert haben. In der Schweiz, welche die UNIDROIT-Konvention nicht ratifiziert hat, ist deren Einfluss vor allem in der Begrifflichkeit des Kulturgütertransfergesetzes von 2005 feststellbar. Trotz der Konvergenz zwischen der UNIDROIT-Konvention und dem Kulturgütertransfergesetz sprechen einige Argumente für die Ratifikation der Konvention durch die Schweiz.