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Herausgabeanspruch nach § 985 BGB trotz der besonderen Regelungen über die Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Unrechts

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 279/10

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2012/2/5



Die Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin schließt den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht aus, wenn der verfolgungsbedingt entzogene Vermögensgegenstand nach dem Krieg verschollen war und der Eigentümer erst nach Ablauf der Frist für die Anmeldung eines Rückerstattungsanspruchs von seinem Verbleib Kenntnis erlangt hat.

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