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Dennoch ein Lichtblick

Zur Empfehlung der Limbach-Kommission gegen eine Rückgabe von Lovis Corinths „Drei Grazien“ an die Erben Clara Levys

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2014/5/4

Lucas Elmenhorst


Die jüngste Empfehlung vom 21. August 2014 der „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“, mit der sie sich gegen eine Rückgabe des Gemäldes „Die Drei Grazien“ von Lovis Corinth an die Erben der ehemaligen Eigentümer aussprach, ist aus Sicht der Anspruchsteller verständlicherweise unbefriedigend. Dennoch bestätigt die Entscheidung eine erfreuliche Entwicklung, die mit der Welfenschatz-Empfehlung vom 20. März 2014 ihren Anfang nahm: Sie zeigt, dass die Limbach-Kommission nun verstärkt auf eine Transparenz ihrer Entscheidungsfindung achtet.

Lucas Elmenhorst 1

1 * Dr. Lucas Elmenhorst, M.A. ist Rechtsanwalt in Berlin. Der Autor dankt stud. iur. Lorenz Dörfer für seine Mitarbeit.

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