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10 Jahre Washingtoner Raubkunst-Richtlinien

Anwendung in Deutschland, Österreich und den USA

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/3-4/3

Kurt Siehr


Die Washingtoner Raubkunst-Richtlinien von 1998 sind in Deutschland, in Österreich und den USA in sehr unterschiedlichem Ausmaß befolgt worden. – In Deutschland sind die Richtlinien durch die Berliner Erklärung von 1999 und die Handreichung von 2001 (neue Fassung von 2007) erleichtert worden. Sieht die Erklärung von 1999 doch vor, dass bei einem Verkauf nach 1933 vermutet wird, dass der Verkauf unter physischem oder psychischem Zwang erfolgte, um die Flucht oder Schlimmeres zu verhüten. Die Provenienzforschung ist intensiviert worden, und die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter hat im Jahre 2003 ihre Arbeit aufgenommen. Bis jetzt hat sie vier Empfehlungen ausgesprochen, die bis auf eine (Sachs-Plakate) zu keinem Rechtsstreit geführt hat. – In Österreich ist man sich erst spät der Verantwortung für die Judenverfolgung seit 1938 bewusst geworden. Das Kunstrückgabegesetz von 1998 hat das geändert, so dass z.?B. durch Rückgabe der Rothschild-Sammlung und die Rückführung von Klimts Gemälde „Adele Bloch-Bauer“ sehr gute Fortschritte gemacht wurden. – In den USA ist es selten zu Prozessen gekommen. Meistens haben sich die Parteien verglichen und die Erben jüdischer Verfolgter abgefunden. Der Streit um Schieles „Portrait of Wally“, der seit über zehn Jahren schwebt, ist jedoch noch immer nicht entschieden. – Im Ganzen kann man sagen, dass die Washingtoner Raubkunst-Richtlinien sich bewährt haben.

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